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Wiktionary

Bedeutungen:
1. gemeinsprachlich: Äußerung eines Willens 2. juristisch: Äußerung des Willens in Hinsicht auf ein Rechtsgeschäft (im Allgemeinen verbunden mit Rechtsfolgen), das heißt die Person beabsichtigt mit der Äußerung des Willens rechtlich etwas zu erreichen beziehungweise zu bezwecken oder zu bewirken

Synonyme:
1. Willensäußerung, Willenskundgebung


Wikipedia-Links

Zivilrecht · Wille · Rechtsordnung · Bürgerliches Gesetzbuch · Zivilprozessrecht · Prozesshandlung · Rechtsgeschäft · Vertrag · Realakt · Geschäftsähnliche Handlung · Rechtsfolge · Zugang · Gestaltungsrecht · Gestaltungserklärung · Testament

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