Kategorien:
                    Jura
                
            
            
        Teilwort-Treffer
Kein Teilwort-Treffer
Ähnlich geschrieben
Keine ähnlichen Treffer
Wiktionary
									
										Bedeutungen:
										 1. [Recht] Befugnis einer Person, in einem rechtlichen Verfahren (meistens Gerichtsverfahren) als aktive Partei aufzutreten und Ansprüche oder Rechte geltend zu machen 
									
                                
									
										Synonyme:
										
										 1. Sachbefugnis, Sachlegitimation 
									
                                


 
                    
