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Wiktionary

Bedeutungen:
1. [Rechtswesen|Prozessrecht] Notwendigkeit, sich als Partei in einem Gerichtsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, so dass nur der Rechtsanwalt postulationsfähig ist und nur er wirksam Prozesshandlungen vornehmen kann; im deutschen Recht etwa in {Ref-dejure|§|78|Erg=I|ZPO} für Zivilsachen oder in {Ref-dejure|§|114|Erg=I|FamFG} in Familiensachen

Synonyme: Keine


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Wikipedia-Links

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