Wiktionary

Bedeutungen:
1. Rechtssprache: als akzessorische, persönliche Sicherheit für eine Forderung dienender einseitig verpflichtender Vertrag zwischen Gläubiger und Bürgen darüber, dass der Bürge sich gegenüber dem Gläubiger dazu verpflichtet, (subsidiär) für eine Verbindlichkeit des Schuldners einzustehen 2. Betrag, über den eine Bürgschaft 1. geleistet wird 3. Garantie, Gewähr

Synonyme:
1. Bürgschaftsvertrag


Wikipedia-Links

Bürge (Begriffsklärung) · Die Bürgschaft (Begriffsklärung) · Rechtswesen · Wirtschaft · Eventualverbindlichkeit · Erfüllung (Recht) · Verbindlichkeit · Dritter · Vertrag · Rechtsverhältnis · Bürge · Gläubiger · Forderung · Schuldner · Zahlungsunfähigkeit
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