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Wiktionary

Bedeutungen:
1. Abfassungsform einer Urkunde, bei der der Inhalt von einem Notar oder einer sonstigen Urkundsperson in eine Niederschrift aufgenommen, den Beteiligten vorgelesen und von diesen genehmigt und zusammen mit der Urkundsperson unterschrieben wird

Synonyme:
Keine


Wikipedia-Links

Form (Recht) · Vertrag · Urkunde · Notar · Niederschrift · Unterschrift · Form (Recht) · Kaufvertrag (Deutschland) · Erbschaftsteuer · Grunderwerbsteuer (Deutschland) · Grunderwerbsteuergesetz (Deutschland) · Gericht · Urkundsperson · Vergleich (Recht) · Zivilprozessordnung (Deutschland)

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