Wiktionary

Bedeutungen:
1. [hist.|ft=früher in Deutschland bis 1952] Zahnbehandler, der auf einer Fachschule vor allem zahnmedizinisch-zahntechnische Kenntnisse erlernte, dessen Ausbildung staatlich anerkannt, dem aber keine staatliche Bestallung (Approbation) erteilt wurde und der keine Hochschulabschlussprüfung für seine berufliche Tätigkeit nachzuweisen brauchte, und deshalb – im Gegensatz zum Zahnarzt – nur eingeschränkt die Zahnheilkunde ausüben durfte; nichtapprobierter Zahnbehandler 2. [ft=manchmal auch abwertend oder scherzhaft] Facharzt, der sich mit der Zahnheilkunde beziehungsweise mit der Zahnmedizin beschäftigt; approbierter Zahnbehandler

Synonyme:
1. {hist.} Gebissarbeiter, Zahnkünstler 2. ugs. {scherzh.} auch {abw.} Zahnklempner


Wikipedia-Links

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