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Wiktionary
									
										Bedeutungen:
										 1. [Rechtssprache] das vererbbare und veräußerbare Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten und zu unterhalten 
									
                                
									
										Synonyme:
										
										 1. österreichisches und schweizerisches Recht: Baurecht 
									
                                

                    