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Wiktionary

Bedeutungen:
1. [Rechtssprache] das vererbbare und veräußerbare Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten und zu unterhalten

Synonyme:
1. österreichisches und schweizerisches Recht: Baurecht


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Wikipedia-Links

Erbpacht · Dingliches Recht (Deutschland) · Zahlung · Erbbauzins · Grundstück · Bauwerk · ErbbauRG · Eigentum · Nordfriesland · Stavenrecht · Erbpacht · Emphyteuse · Grundstücksgleiches Recht · Grundschuld · Hypothek

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