Wiktionary

Bedeutungen:
1. ist die ausführende/vollziehende Gewalt; in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)

Synonyme:
1. ausführende Gewalt, vollziehende Gewalt, Regierungsgewalt


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