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Bedeutungen:
1. Maßnahme zur Absicherung von etwas 2. verschuldensunabhängiges Einstehenmüssen seitens des Verkäufers für einen Mangel an einer verkauften Sache oder Dienstleistung

Synonyme:
1. Sicherung 2. Mängelhaftung


Wikipedia-Links

Schuldrecht · Haftung (Recht) · Mangel (Recht) · Leistungsstörung · Kaufvertrag · Kaufvertrag · Sache (Recht) · Schuldner · Grundsätzlich · Hersteller · Mietvertrag · Reisevertrag · Schenkungsvertrag · Garantie · Europäische Union
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