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Bedeutungen:
1. Gegenüberstellung aller im Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen, die zu leistenden Ausgaben und die voraussichtlich notwendigen Verpflichtungsermächtigungen

Synonyme: Keine


Eversion - mit den 0°-Sohlen Entlastung bei jedem Schritt erleben

Wikipedia-Links

Juristische Person des öffentlichen Rechts · Veranschlagung · Kameralistik · Ertrag · Aufwand · Doppik · Verpflichtungsermächtigung · Planstelle · Bundesebene (Deutschland) · Land (Deutschland) · Gemeinde · Gemeindeverband (Deutschland) · Anstalt des öffentlichen Rechts · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) · Bundeshaushaltsplan (Deutschland)

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