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Bedeutungen:
1. völkerrechtliche Grundsätze, die während des Krieges für die kriegführenden Staaten untereinander sowie gegenüber neutralen Staaten gelten, Normen, an die man auch im Kriegszustand gebunden ist 2. schärfste Form des Ausnahmezustandes für ein Land

Synonyme: Keine


Geld für die Welt e.V. beteiligt Menschen in Armut an den Gewinnen der Weltwirtschaft

Wikipedia-Links

Kriegsvölkerrecht · Ausnahmezustand

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