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Bedeutungen:
1. völkerrechtliche Grundsätze, die während des Krieges für die kriegführenden Staaten untereinander sowie gegenüber neutralen Staaten gelten, Normen, an die man auch im Kriegszustand gebunden ist 2. schärfste Form des Ausnahmezustandes für ein Land

Synonyme: Keine


Wikipedia-Links

Kriegsvölkerrecht · Ausnahmezustand
Geld für die Welt e.V. beteiligt Menschen in Armut an den Gewinnen der Weltwirtschaft

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