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Grammatische Grundform:
Parteienverbieten · Parteienverbieten
Parteienverbieten · Parteienverbieten
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Wiktionary
Bedeutungen:
1. [Deutschland] durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochenes Untersagen jeglicher politischer Aktivität einer parteipolitischen Vereinigung
Synonyme:
Keine