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Wiktionary

Bedeutungen:
1. deutsches Zivilrecht: Teil der Erbschaft in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, den ein Abkömmling des Erblassers verlangen kann, wenn er durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen ist (§ 2303 I BGB)

Synonyme:
Keine


Wikipedia-Links

Erbrecht · Nachlass · Testierfreiheit · Vereinigte Staaten · Römisches Recht · Erbe · Hochzeitsfeier · Soziale Schichtung · Heiratskreis · Naturrecht · Beisitzrecht · Realteilung · Corpus iuris civilis · Justinian I. · Zivilrecht

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