Wiktionary
									
										Bedeutungen:
										 1. [Rechtssprache|ft=ursprünglich im römischen Recht] widerrufbare, auf Bitten hin erfolgende Übertragung des Besitzes einer Sache ohne Begründung eines Rechtsanspruchs 
									
                                
									
										Synonyme:
										
										 1. Bittleihe, Gebrauchsüberlassung 
									
                                

 
                    
