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Wiktionary
Bedeutungen:
1. [veraltet|Rechtsgeschichte] ein auf Veranlassung eines Hoheitsträgers erstelltes Register, in dem die Güter eines Territoriums und seiner Bewohner sowie die zu erwartenden Erträge bzw. Steuern aufgeführt werden. Die Lager- und Saalbücher erfüllten verschiedene Zwecke der allgemeinen und Steuerverwaltung, spielten aber auch eine Rolle in Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern.
Synonyme:
1. Lagerbuch, Rentbuch