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Wiktionary
Bedeutungen:
1. deutsches Zivilprozessrecht: Unterform der Leistungsklage, mit der der Kläger einen Anspruch auf Unterlassung eines ihn in seinen Rechten verletzenden Verhaltens oder auf Beseitigung einer seine Rechte verletzenden Störung geltend macht 2. deutsches Verwaltungs-, Finanz-, Sozialprozessrecht: Unterform der allgemeinen Leistungsklage, mit der der Kläger die Unterlassung oder den Abbruch einer ihn belastenden hoheitlichen Handlung begehrt (siehe etwa {Ref-dejure|§|43|Erg=II|VwGO}, {Ref-dejure|§|40|Erg=I Var. 3|FGO}, {Ref-dejure|§|54|Erg=V|SGG})
Synonyme: Keine