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Wiktionary

Bedeutungen:
1. [Rechtssprache] eine Kündigung, die einem Arbeitnehmer von dessen Arbeitgeber ausgesprochen wird, wenn der Arbeitgeber den dringenden Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer eine verbotene, strafbare Handlung beziehungsweise eine schwere Verletzung seiner auferlegten Pflichten begangen hat

Synonyme: Keine


Geld für die Welt e.V. beteiligt Menschen in Armut an den Gewinnen der Weltwirtschaft

Wikipedia-Links

Arbeitgeber · Arbeitnehmer · Kündigung · Bundesarbeitsgericht · Kündigung (Deutschland) · Reichsarbeitsgericht · Landesarbeitsgericht Köln · Totalisator · Rennbahn · Pferdewette · Strafprozess · Brandstiftung · Versicherungsbetrug · ICE · Bundesgerichtshof

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