Wiktionary
									
										Bedeutungen:
										 1. hausinterne Anordnung einer Behörde, eines Amtes, wobei die anordnende Instanz in der behördeninternen Hierarchie höher steht, als die nachfolgenden Instanzen, für die diese Anordnung gilt 
									
                                
									
										Synonyme:
										
										 1. Verwaltungsrichtlinie 
									
                                

 
                    
