Wiktionary

Bedeutungen:
1. vom Besonderen oder Gegenständlichen losgelöst; verallgemeinert 2. [Rechtssprache|ft=besonders in Bezug auf Rechtsgeschäfte] seinen Rechtsgrund nicht in sich tragend (mit der Folge, dass die Wirksamkeit durch einen fehlenden Rechtsgrund nicht beeinflusst wird) 3. [Kunst] nicht-objektiv, nicht figurativ, nicht gegenständlich, keine erkennbaren Objekte oder Szenen darstellend

Synonyme:
1. abstrakcja 2. streszczenie, wyciąg


Wikipedia-Links

Abstraktum · Abstrakte · Abstraktion · Abstraktion (Informatik) · Abstraktionsprinzip · Abstract · Absztrakkt
Geld für die Welt e.V. beteiligt Menschen in Armut an den Gewinnen der Weltwirtschaft

„abstrakt“ suchen mit:

Wortformen von korrekturen.de