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Bedeutungen:
1. [Recht|Gesellschaftsrecht|Privatrecht] schriftlich niedergelegte Grundordnung eines rechtlichen Zusammenschlusses (insbesondere eines Vereins oder einer Aktiengesellschaft) 2. [Recht|öffentliches Recht] exekutive Rechtsnorm, die von einer Selbstverwaltungskörperschaft (insbesondere einer Gemeinde) im Rahmen der ihr eingeräumten Autonomie zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten gesetzt wird

Synonyme:
1. Statut


Wikipedia-Links

Satzung (öffentliches Recht) · Satzung (Privatrecht) · Satzung (Marienberg)
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