| Sprachlevel [?] | 
 
 
 
 
 
 
                                        
    Erläuterungen zu den Sprachlevels: 
      -: Wörter der Standardsprache, die nicht eine der folgenden Eigenschaften erfüllenumgangssprachlich: eine saloppe Ausdrucksweise, wie sie in nicht-formalen Zusammenhängen benutzt wird. Beispiele: Knete (für: Geld), verschwitzenderb: eine grobe, oft abwertende, Formulierung. Beispiele: Hurensohn, Kackevulgär: eine anstößige und geschmacklose, oft sehr abwertende, Formulierung. Beispiele: Fotze, vögelnfachsprachlich: ein Fachbegriff, der hauptsächlich Experten des jeweiligen Gebiets bekannt ist. Beispiele: Dermatomykose, Fähegehoben: gehobenes, eher bildungssprachliches Niveau. Beispiele: Desiderat, mehren | 
                          
                                | Kommentarzum Wort, bis 400 Zeichen | Bsp.: Der inzwischen abgeschaffte § 1300 (1) BGB zum 'Kranzgeld' lautete: "(1) Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen." |