Wiktionary
Bedeutungen:
1. Amtsbezeichnung für einen Beamten im gehobenen Dienst 2. im österreichischen Bundesland Burgenland: Amtsbezeichnung für einen Beamten, der ein Gemeindeamt leitet 3. historisch, seit dem späten Mittelalter: vom Landesherrn mit der Verwaltung (und oft auch mit der Gerichtsbarkeit) eines Gebiets Beauftragter
Synonyme: Keine