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Wiktionary

Bedeutungen:
1. [Recht|allgemein] besondere Bedingung, die jemand erfüllen muss, um die Erlaubnis für etwas anderes zu erhalten a. [Strafrecht] Sanktion im Jugendstrafrecht b. [Erbrecht] Anordnung in einer letztwilligen Verfügung c. [Verwaltungsrecht] belastende Nebenbestimmung in einem Verwaltungsakt 2. [Verlagswesen] Gesamtzahl der gleichzeitig hergestellten Vervielfältigungsstücke, wie Bücher, Zeitungen oder Zeitschriften 3. [Kunst] Relief als ornamentale oder figürliche Verzierung, welche mit einer Matrize einer Gefäßform aufgedrückt wird 4. Überzug aus bestimmtem Material; Bedeckung

Synonyme:
Keine


Wikipedia-Links

Auflage (Justiz) · Auflage (Jugendstrafrecht) · Auflage (Verwaltungsrecht) · Auflage (Zivilrecht) · Auflage (Ornament) · Auflage (Publikation) · Auflage (Reproduktion) · Beschichtung · Wundauflage · Plattieren

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