Wiktionary
Bedeutungen:
1. [Deutschland|ft=meist Singular] oberstes Gericht für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art 2. [Österreich] erstinstanzliches, für den Bereich der unmittelbaren Bundesverwaltung zuständiges Verwaltungsgericht 3. [Schweiz] erstinstanzliches eidgenössisches Gericht für Beschwerden gegen Verfügungen von Bundesbehörden
Synonyme: Keine

