Wiktionary

Bedeutungen:
1. deutsches Kapitalmarktrecht: Beendigung der Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel, was etwa auf Antrag des Emittenten oder von Amts wegen geschehen kann

Synonyme: Keine


effektiv-spenden.org - bei uns geht deine Spende an Hilfsorganisationen mit der größten Wirkung

Wikipedia-Links

Delisting (Börse) · Delisting (Handel)

„Delisting“ suchen mit:

Wortformen von korrekturen.de