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Wiktionary

Bedeutungen:
1. Verhalten, durch das einem Menschen (vorsätzlich und rechtswidrig) die persönliche Fortbewegungsfreiheit entzogen wird 2. deutsches Strafrecht; ohne Plural: Straftat gemäß {Ref-dejure|§|239|Erg=I|StGB}, bei der der Täter das Opfer gegen dessen Willen nicht nur ganz kurzfristig einsperrt oder ihm auf andere Weise (etwa Betäuben, Fesseln oder Festhalten) die (potenzielle) Fortbewegungsfreiheit nimmt

Synonyme: Keine


Wikipedia-Links

Rechtsgut · Freiheit der Person · Straftat (Deutschland) · Strafgesetzbuch (Deutschland) · Zustandsdelikt · Dauerdelikt · Kristian Kühl · Opfer (Kriminologie) · Kind · Bewusstlosigkeit · Kognitive Behinderung · Körperbehinderung · Freiheit · Thomas Fischer (Jurist) · Fixierung eines Patienten
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