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Bedeutungen:
1. Schweizerisches Zivilrecht: Vertrag, der den Aufbewahrer verpflichtet, eine ihm vom Hinterleger anvertraute bewegliche Sache zu übernehmen und sie an einem sicheren Ort aufzubewahren und in natura zurückzugeben

Synonyme: Keine


Eversion - mit den 0°-Sohlen Entlastung bei jedem Schritt erleben

Wikipedia-Links

Hinterlegung (Deutschland) · Hinterlegungsvertrag · Testament · Erbvertrag

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