Geld für die Welt e.V. beteiligt Menschen in Armut an den Gewinnen der Weltwirtschaft

Wiktionary

Bedeutungen:
1. deutsches Privatrecht: auf Mitgliedschaft von Personen beruhende, vom Bestand der Mitglieder aber unabhängige, der Erreichung eines gemeinsamen Zwecks dienende Personenvereinigung, die als einheitliches Ganzes organisiert ist (Satzung, Organe und eigener Name), deren Willensbildung grundsätzlich nach dem Mehrheitsprinzip erfolgt und die juristische Person ist

Synonyme:
Keine


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juristische Person · Körperschaft (Begriffsklärung) · Korporation · Lehnwort · Zweck · Körperschaft des privaten Rechts · Körperschaft des öffentlichen Rechts · Aktiengesellschaft · Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland) · Bundesrepublik Deutschland · Grundgesetz · Mittelbare Staatsverwaltung · Anstalt des öffentlichen Rechts · Stiftung · Beleihung

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