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Bedeutungen:
1. Begründung, weshalb eine Behauptung, ein bestimmtes Verhalten oder sonst ein Umstand (sachlich, rechtlich, moralisch) richtig, vertretbar oder jemandem ausnahmsweise nicht vorwerfbar sei 2. [Verfassungsrecht] Begründung für die Rechtmäßigkeit des Eingriffs in den Schutzbereich eines Grundrechts 3. [Strafrecht] Ausschluss der Rechtswidrigkeit einer tatbestandsmäßigen strafbaren Handlung 4. [Theologie] protestantische Lehre, die sich mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen das durch Sünde belastete Verhältnis zwischen Mensch und Gott wieder versöhnt werden könne

Synonyme:
1. Begründung, Entschuldigung


Wikipedia-Links

Apologie · Begründung · Epistemische Rechtfertigung · Rechtfertigung (Theologie) · Rechtfertigungsgrund
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