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Fassen wir zusammen: ... (formelhaft, Hauptform)
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insgesamt
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resümierend
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zusammenfassend
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Also (noch einmal): ... (ugs.)
Assoziationen anzeigen
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resümierend
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zusammenfassend
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Also (noch einmal): ... (ugs.)
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Bsp.: Also noch einmal: Erstens ist eine Willenserklärung kein Rechtsgeschäft, sie ist aber zweitens notwendiger Bestandteil eines jeden Rechtsgeschäfts. Und drittens: Es gibt einseitige Rechtsgeschäfte mit einer Willenserklärung, und es gibt mehrseitige Rechtsgeschäfte mit mehreren Willenserklärungen.
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Wiktionary
Bedeutungen:
1. Rechtswissenschaft: rechtmäßige, aus einer oder mehreren Privat-Willenserklärungen bestehende Rechtshandlung, gerichtet auf Rechtswirkung, die willensgemäß eintritt
Synonyme:
1. Juristenlatein: negotium iuridicum

