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Fassen wir zusammen: ... (formelhaft, Hauptform) · insgesamtSprechblasen-Symbol · resümierendSprechblasen-Symbol · zusammenfassendSprechblasen-Symbol · Also (noch einmal): ... (ugs.)Sprechblasen-Symbol
result.found.via.comment.for: Bsp.: Also noch einmal: Erstens ist eine Willenserklärung kein Rechtsgeschäft, sie ist aber zweitens notwendiger Bestandteil eines jeden Rechtsgeschäfts. Und drittens: Es gibt einseitige Rechtsgeschäfte mit einer Willenserklärung, und es gibt mehrseitige Rechtsgeschäfte mit mehreren Willenserklärungen.
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Wiktionary

Bedeutungen:
1. Rechtswissenschaft: rechtmäßige, aus einer oder mehreren Privat-Willenserklärungen bestehende Rechtshandlung, gerichtet auf Rechtswirkung, die willensgemäß eintritt

Synonyme:
1. Juristenlatein: negotium iuridicum


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Wikipedia-Links

Willenserklärung · Tatbestand · Rechtsfolge · Rechtsverhältnis · Otto Palandt · Jürgen Ellenberger · Grüneberg (Gesetzeskommentar) · Schuldrecht (Deutschland) · Verpflichtungsgeschäft · Dingliches Recht (Deutschland) · Verfügungsgeschäft · Rechtshandlung · Privatautonomie · Privatrecht · Rechtsordnung

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