Wiktionary

Bedeutungen:
1. gemeinsprachlich: Äußerung eines Willens 2. [Recht] Äußerung des Willens in Hinsicht auf ein Rechtsgeschäft (im Allgemeinen verbunden mit Rechtsfolgen), das heißt die Person beabsichtigt mit der Äußerung des Willens rechtlich etwas zu erreichen beziehungsweise zu bezwecken oder zu bewirken

Synonyme:
1. Willensäußerung, Willenskundgebung


Geld für die Welt e.V. beteiligt Menschen in Armut an den Gewinnen der Weltwirtschaft

Wikipedia-Links

Zivilrecht · Latein im Recht · Wille · Rechtsordnung · Bürgerliches Gesetzbuch · Auslegung (Recht) · Generalquittung · Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) · Vertretungsmacht · Betreuer (Recht) · Zivilprozessrecht · Prozesshandlung · Gemeines Recht · Rechtsfolge · Grüneberg (Gesetzeskommentar)

„Willenserklärung“ suchen mit:

Wortformen von korrekturen.de