Wiktionary
Bedeutungen:
1. deutsches Strafverfahrensrecht, [http://www.buzer.de/gesetz/2075/a29435.htm § 45a DRiG]: juristischer Laie, der ehrenamtlich an der Urteilsfindung im Rahmen von Strafverfahren neben einem oder mehreren Berufsrichtern beteiligt ist 2. in Belgien und Luxemburg: Beigeordneter des Bürgermeisters, Stadtbeamter 3. während des Hoch- und Spätmittelalters sowie der Frühen Neuzeit: Person, die zur Erfüllung verschiedener Aufgaben bei Gericht und in der Verwaltung verpflichtet war
Synonyme:
1. Gerichtsschöffe, veraltet: Geschworener