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Bedeutungen:
1. [Rechtssprache] (oftmals in Geld ausgedrückte Ansammlung materieller und immaterieller Güter) Vermögen, das von einer Rechtspersönlichkeit verwaltet wird, selbst aber keine darstellt 2. [Rechtssprache|Deutschland] wirtschaftlich verselbständigter Nebenhaushalt („Schattenhaushalt“), der ausschließlich zur Erfüllung einzelner begrenzter Aufgaben des Bundes in einer besonderen Situation bestimmt ist

Synonyme: Keine


Wikipedia-Links

Sondervermögen (Investmentgesellschaft) · Sondervermögen (Haushaltsrecht) · Sondervermögen Bundeswehr · Sondervermögen Infrastruktur · Altersvorsorge-Sondervermögen · Kommunales Sondervermögen · Sondervermögen (Rente) · ERP-Sondervermögen · Pekulium
Geld für die Welt e.V. beteiligt Menschen in Armut an den Gewinnen der Weltwirtschaft

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