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Bedeutungen:
1. von einer staatlichen Verwaltung vorgenommene hoheitliche Maßnahme (Einzelfallregelung), die im Verwaltungsverfahren angefochten werden kann

Synonyme: Keine


Eversion - mit den 0°-Sohlen Entlastung bei jedem Schritt erleben

Wikipedia-Links

Verwaltungsakt (Deutschland) · Verwaltungsakt (Frankreich) · Verwaltungsakt (Österreich) · Verfügung (Schweiz)

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