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Grammatische Grundform:
Werklieferungsvertragen

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Wiktionary

Bedeutungen:
1. [Recht] vertragliche Regelung über die Erbringung eines beweglichen Werkes gegen eine Vergütung, dabei macht die Beweglichkeit des zu erbringenden Werkes den Unterschied zum Werkvertrag aus; der Werklieferungsvertrag ist in Deutschland in §650 BGB (früher: §651 BGB) geregelt

Synonyme: Keine


Wikipedia-Links

Vertrag · Bewegliche Sache · Bürgerliches Gesetzbuch · Kaufvertrag (Deutschland) · Schuldrechtsmodernisierung · Sache (Recht) · Kaufvertrag · Werkvertrag (Deutschland) · Gefahrübergang · Abnahme
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