Wiktionary

Bedeutungen:
1. [Recht] vertragliche Regelung über die Erbringung eines Werkes gegen eine Vergütung; im Gegensatz zum Dienstvertrag wird diese Vergütung nur bei erfolgreicher Erstellung des Werkes (Werkerfolg) gezahlt; der Werkvertrag ist in Deutschland in §631 BGB geregelt

Synonyme: Keine


Geld für die Welt e.V. beteiligt Menschen in Armut an den Gewinnen der Weltwirtschaft

Wikipedia-Links

Privatrecht · Vertrag · Synallagma · Leistung (Recht) · Dienstvertrag (Deutschland) · Werkerfolg · Werkvertrag (Deutschland) · Werkvertrag (Österreich) · Werkvertrag (Schweiz)

„Werkvertrag“ suchen mit:

Wortformen von korrekturen.de