Wiktionary

Bedeutungen:
1. [Wirtschaft, Politik] Erklärung eines Verhandlungspartners, die das Interesse an Verhandlungen über eine Absicht und am Abschluss eines Vertrages darüber ausdrückt, aber keine rechtliche Bindungswirkung hat

Synonyme:
1. Konvenant; Letter of Intent


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Wikipedia-Links

Rechtswesen · Willenserklärung · Verhandlung · Vertrag · Erklärung · Rechtsverbindlich · Auslegung (Recht) · Rechtsbegriff · Legaldefinition · Unternehmenskauf · Ernsthaftigkeit · Wille · Anspruch (Recht) · Schadenersatz · Rechtsstreit

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