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Bedeutungen:
1. deutsches Kapitalmarktrecht: Beendigung der Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel, was etwa auf Antrag des Emittenten oder von Amts wegen geschehen kann

Synonyme: Keine


Wikipedia-Links

Delisting (Börse) · Delisting (Handel)
Geld für die Welt e.V. beteiligt Menschen in Armut an den Gewinnen der Weltwirtschaft

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