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Bedeutungen:
1. [Wirtschaft] Eigentümer beziehungsweise Miteigentümer einer Gesellschaft (eines Unternehmens) 2. Person, die in der Gesellschaft gut ankommt und sich gut in Gesellschaft verhält und meistens als angenehmer und unterhaltsamer Gesprächspartner geschätzt wird 3. [verhüllend] Mann, der sich (gegen Bezahlung) als Liebhaber oder Begleiter einer Frau anbietet

Synonyme: Keine


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Wikipedia-Links

Luise Hensel · Gesellschafter (Beruf) · Natürliche Person · Juristische Person · Privatrecht · Öffentliches Recht · Mitglied · Unternehmensgründung · Gesellschaft (Gesellschaftsrecht) · Gesellschaftsvertrag · Gesetz · Rechtsbegriff · Legaldefinition · Bürgerliches Gesetzbuch · Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

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