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Plädoyer · Plädoyer (für) · pladdern · pladdern (es) · Plastomer
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Wiktionary
Bedeutungen:
1. Rechtssprache: zusammenfassende Rede vor Gericht, die von Rechtsanwälten und Staatsanwälten gehalten wird 2. bildungssprachlich: ausführlicher Appell, mit dem jemand etwas entschieden befürwortet oder ablehnt
Synonyme:
Keine