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Bedeutungen:
1. Rechtssprache: zusammenfassende Rede vor Gericht, die von Rechtsanwälten und Staatsanwälten gehalten wird 2. bildungssprachlich: ausführlicher Appell, mit dem jemand etwas entschieden befürwortet oder ablehnt

Synonyme: Keine


Wikipedia-Links

Plädoyer (Zeitschrift) · Verb · Französische Sprache · Strafverfahren · Staatsanwalt · Strafverteidiger (Deutschland) · Nebenkläger · Jugendstrafrecht · Letztes Wort des Angeklagten · Angeklagter · Urteil (Rechtswissenschaft) · Hauptverhandlung · Sachverhalt · Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren · Strafzumessung (Deutschland)
Geld für die Welt e.V. beteiligt Menschen in Armut an den Gewinnen der Weltwirtschaft

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