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Bedeutungen:
1. Person, die Waren ersteht und verbraucht 2. deutsches Bürgerliches Recht: jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist 3. Gerät, das elektrische Energie verbraucht (also in andere Energieformen umwandelt)

Synonyme:
1. Konsument


Wikipedia-Links

Elektrischer Verbraucher · Natürliche Person · Ware · Dienstleistung · Bedürfnisbefriedigung · Brockhaus Enzyklopädie · Verbraucherforschung · Konsumsoziologie · Verbrauch · Konsum · Nutzung (Recht) · Ressource · Rechtswissenschaft · Geschäft (Wirtschaft) · Verbraucherschutz
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