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Wiktionary

Bedeutungen:
1. gemeinsprachlich: Äußerung eines Willens 2. [Recht] Äußerung des Willens in Hinsicht auf ein Rechtsgeschäft (im Allgemeinen verbunden mit Rechtsfolgen), das heißt die Person beabsichtigt mit der Äußerung des Willens rechtlich etwas zu erreichen beziehungsweise zu bezwecken oder zu bewirken

Synonyme:
1. Willensäußerung, Willenskundgebung


Wikipedia-Links

Zivilrecht · Latein im Recht · Wille · Rechtsordnung · Bürgerliches Gesetzbuch · Auslegung (Recht) · Generalquittung · Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) · Vertretungsmacht · Betreuer (Recht) · Zivilprozessrecht · Prozesshandlung · Gemeines Recht · Rechtsfolge · Grüneberg (Gesetzeskommentar)

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