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Bedeutungen:
1. Gegenstände, die eine Grundausstattung ergänzen oder erweitern oder die durch ihre Beschaffenheit einer bestimmten Tätigkeit zuzuordnen sind

Synonyme: Keine


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Wikipedia-Links

Sachenrecht (Deutschland) · Bewegliche Sache · Zweck · Hauptsache (Sachenrecht) · Legaldefinition · Bürgerliches Gesetzbuch · Sache (Recht) · Rechtsgeschäft · Wesentlicher Bestandteil · Scheinbestandteil · Mietvertrag (Deutschland) · Pachtvertrag (Deutschland) · Leihvertrag (Deutschland) · Benno Mugdan · Gewerbebetrieb

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