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Wiktionary

Bedeutungen:
1. [allgemein] mündliche oder schriftliche Aufforderungen einer Stelle oder einer Person an eine andere Stelle oder Person 2. [Zivilrecht] Rechtsgeschäft, das den Beauftragten verpflichtet, unentgeltlich ein Geschäft für den Auftraggeber zu besorgen 3. [Verwaltung] jede Anweisung oder Mitteilung einer übergeordneten öffentlichen Behörde an eine nachgeordnete Behörde 4. [Militär] Aufgabe, die einem militärischen Führer von dessen übergeordneten Führung gestellt wird, wobei der Weg zum Ziel grundsätzlich nicht vorgegeben wird 5. [Erdbau] Baustoff, der auf einen Untergrund aufgetragen wird

Synonyme:
Keine


Wikipedia-Links

Auftrag (Begriffsklärung) · Handlung · Feedback (Gruppendynamik) · Auftrag (Schweiz) · Obligationenrecht (Schweiz) · Rechtsgeschäft · Auftraggeber · entgelt · Auftraggeber · Bürgerliches Gesetzbuch · Bürgerliches Gesetzbuch · Dienstvertrag · Werkvertrag (Deutschland) · Geschäftsbesorgungsvertrag · Gegenleistung

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