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Bedeutungen:
1. das Fälligsein 2. juristisch: Zeitpunkt, von dem ab ein Gläubiger einen Anspruch geltend machen kann und der Schuldner ihn erfüllen muss

Synonyme: Keine


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Rechtsbegriff · Leistung (Recht) · Schuldner · Leistungszeit · Erfüllung (Recht) · Gläubiger · Bürgerliches Gesetzbuch · Schuldverhältnis · Vertragsfreiheit · Vertrag · Erfüllung (Recht) · Verkehrssitte · Dienstleistung · Werkvertrag (Deutschland) · Vorleistung (Recht)
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