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Bedeutungen:
1. Nichtübereinstimmung 2. Mathematik: fehlende Deckungsgleichheit 3. Rechtswissenschaft: Im Insolvenzrecht die fehlende Übereinstimmung einer Leistung mit einer zuvor bestehenden Verpflichtung des Leistenden (die – im Vergleich zu einer kongruenten Leistung – unter geringeren Voraussetzungen die Insolvenzanfechtung ermöglicht); vergleiche § 131 Insolvenzordnung

Synonyme: Keine


Wikipedia-Links

Kongruenz · Leistung (Recht) · Verpflichtung · Insolvenzanfechtung (Deutschland) · Insolvenzordnung (Deutschland) · Kongruenz (Recht) · Einkommensteuergesetz (Deutschland) · Bundesfinanzministerium
Geld für die Welt e.V. beteiligt Menschen in Armut an den Gewinnen der Weltwirtschaft

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