Wiktionary
Bedeutungen:
1. Deutschland: Verbrechen, das darin besteht, vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle eine falsche Aussage zu beschwören ({Ref-dejure|§|154|StGB})
Synonyme:
1. rechtssprachlich: Falschaussage, veraltet: Perjuration 1. Eidbruch/Eidesbruch, falscher Eid/falscher Schwur