·
einwilligen
·
erlauben
·
(die) Erlaubnis erteilen
·
freigeben
·
genehmigen
·
in Kraft setzen
·
(seinen) Segen geben
·
(einer Sache) seine Zustimmung erteilen
·
zustimmen
·
(die) Zustimmung geben
·
verabschieden (fachspr.)
·
(sein) Placet geben (geh.)
·
(sein) Plazet geben (geh.)
·
abnicken (ugs.)
·
grünes Licht geben (ugs.)
·
(sein) Okay geben (ugs.)
·
(Geld) in die Hand nehmen
·
(tief) in die Tasche greifen (fig.)
·
(sich etwas) leisten
·
(Geld) locker machen
·
(sich) den Spaß etwas kosten lassen (ugs.)
·
(sich etwas) eine Kleinigkeit kosten lassen (ugs.)
·
(sich) in Unkosten stürzen (ugs., scherzhaft, übertreibend)
·
(eine) Kleinigkeit springen lassen (positiv iron.) (ugs.)
·
(etwas) springen lassen (ugs.)
·
(etwas) genehmigen (Amtsdeutsch)
·
(jemanden etwas) tun lassen
·
(etwas) gestatten (geh.)
·
(sich etwas) leisten
·
(sich etwas) spendieren
Teilwort-Treffer
(etwas) genehmigen · (etwas) genehmigen lassen · (sich etwas) genehmigen · (sich etwas) genehmigen lassen · behördlich genehmigen · sich (etwas) genehmigen · sich einen (...) genehmigen
Ähnlich geschrieben
(etwas) genehmigen · (sich etwas) genehmigen · genehmigt · genehmigt! · Genehmigung
Wiktionary
Bedeutungen:
1. insbesondere von behördlicher Seite erlauben, gestatten, akzeptieren, bewilligen 2. [ugs.|scherzhaft|reflexiv] sich erlauben, etwas zu sich zu nehmen oder allgemein etwas zu genießen 3. [Zivilrecht] nachträglich seine Zustimmung erteilen
Synonyme: Keine

