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Wiktionary

Bedeutungen:
1. Rechtssprache: zusammenfassende Rede vor Gericht, die von Rechtsanwälten und Staatsanwälten gehalten wird 2. bildungssprachlich: ausführlicher Appell, mit dem jemand etwas entschieden befürwortet oder ablehnt

Synonyme:
Keine


Wikipedia-Links

Plädoyer (Zeitschrift) · Verb · Französische Sprache · Strafverfahren · Staatsanwalt · Strafverteidiger (Deutschland) · Nebenkläger · Jugendstrafrecht · Letztes Wort des Angeklagten · Angeklagter · Urteil (Rechtswissenschaft) · Hauptverhandlung · Sachverhalt · Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren · Strafzumessung (Deutschland)

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